Frühjahr-/ Sommerbasar 2024

Der Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten veranstaltet am Samstag, den 07.04.2024 in der Zeit von 10:00 bis 12:30 Uhr einen Frühjahr-/Sommerbasar für Selbstverkäufer.

Der Basar findet in der Gemeindehalle Mommenheim (Am Sportfeld 1, 55278 Mommenheim) statt. Angeboten werden gut erhaltene Baby-, Kinder- und Umstandsmoden sowie Spielsachen und kleinere Fahrzeuge.

Ein Tisch für den Selbstverkäuferbasar kostet 6,- € und einen selbstgebackenen Kuchen. Falls Sie keinen Kuchen mitbringen können, kostet ein Tisch 12,00 €.

Anmeldung bitte unter: 0176-62634822

Für eine Tischreservierung bitten wir Euch die Gebühr über das PayPal Konto

[über Freunde] zu überweisen:

Verwendungszweck bei der Zahlung:

  • Vor und Nachname
  • Handynummer

Falls Fragen sind meldet Euch gerne unter:

Frühjahr-/Sommerbasar 2022 – Zutrittsregeln

Am 19.3. veanstaltet der Förderverein einen Selbstverkäuferbasar

Für den Frühjahr-/Sommerbasar am 19.03.2022 gelten folgende Zutrittsregeln:

  • Zutritt gemäß 3G-Regeln:
    • Geimpft,
    • Genesen,
    • Getestet: POC Test (maximal 24 Stunden alt) oder PCR Test (maximal 48 Stunden alt),
    • Minderjährige sind von der Testpflicht ausgenommen, Tests sind aber wilkommen,
    • Wir bieten keine Schnelltests an!
  • Maskenpflicht in der gesamten Halle
    • FFP2 Masken oder
    • OP-Masken
    • keine Stoffmasken!

Wir wünschen viel Spaß auf unserem Basar. Mit den Erlösen aus unserem Kuchenverkauf unterstützen Sie die Kitas im Mommenheim

Frühjahr-/Sommerbasar 2022

Am 19.3. veanstaltet der Förderverein einen Selbstverkäuferbasar

Der Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten veranstaltet am Samstag, den 19.03.2022 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr einen Frühjahr-/Sommerbasar für Selbstverkäufer.  Einlass für Schwangere ist um 13:30 Uhr.

Es werden die dann gültigen Zutrittregeln für Veranstaltungen gelten. Diese werden vor dem Basar noch mal kommuniziert.

Der Basar findet in der Gemeindehalle Mommenheim (Am Sportfeld 1, 55278 Mommenheim) statt. Angeboten werden gut erhaltene Baby-, Kinder- und Umstandsmoden sowie Spielsachen und kleinere Fahrzeuge.

Ein Tisch für den Selbstverkäuferbasar kostet 5,- € und einen selbstgebackenen Kuchen. Falls Sie keinen Kuchen mitbringen können, kostet ein Tisch 12,50 €.

Hier können Sie sich für den Selbstverkäuferbasar anmelden.

Einzug der Mitgliedsbeiträge

In der Mitgliederversammlung vom 11.02.2021 wurde beschlossen, dass der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2021 10,- € beträgt.

Der Mitgliedsbeitrag wird am 01.03.2021 per Lastschrift eingezogen.

Änderung der Satzung

Um die Einladungen zu Mitgliederversammlungen zu erleichtert und diese auch virtuell durchführen zu können, möchten wir unsere Satzung in einigen Punkten ändern.

Die geänderte Satzung finden Sie hier (geänderte Abschnitte sind farblich hervogehoben):

Satzung des „Fördervereins der Mommenheimer Kindertagesstätten“

Zu beschließende Änderungen in der Mitgliederversammlung am 11.03.2021.

$ 1           Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten e.V.“. Er hat seinen Sitz in Mommenheim. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

$ 2           Ziele und Aufgaben

1.       

Der Verein dient der ideellen und materiellen Förderung der Kindertagesstätten „Kitzelstein“ und „Vogelnest“, insbesondere der Förderung der Kinder in ihrer geistigen und sozialen Entwicklung. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.“ Investitionen und Ausgaben für Aktivitäten des Vereins erfolgen in enger Abstimmung mit den Elternausschüssen beider Kindertagesstätten.

2.       

Insbesondere sollen die verschiedensten gemeinschaftlichen Unternehmungen gefördert werden, wie z. B. Ausflüge, Arbeitsgemeinschaften, gezielte Förderprogramme für bestimmte Kindergruppen. Aber auch Feste und Feiern sowie die Optimierung und Verschönerung der Inneneinrichtung und des Außengeländes sollen unterstützt werden. Auch soll die Gemeinschaft und Kooperation zwischen den Erziehungsberechtigten, den Mitarbeiter/innen der Kindertagesstätten, den Elternausschüssen sowie dem Träger, gepflegtwerden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.       

Mittel des Vereins werden nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet. Der Verein soll die Kosten übernehmen, für die der Sachkostenträger nicht verbindlich zuständig ist. Er soll pädagogische Maßnahmen ideell und finanziell unterstützen.

Darüber hinaus soll gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung des Status der Kinder in der Gemeinde geleistet werden.

Der Verein ist nicht auf Gewinnerzielung angelegt. Soweit bei Aktionen des Vereins ein Überschuss erzielt wird, darf dieser ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen keine Gewinnanteile oder in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

4.       

Aktive Mitarbeit in dem Verein geschieht ehrenamtlich.

5.       

Der Verein haftet nur mit seinem vereinseigenen Vermögen.

$ 3           Mitgliedschaft

1.       

Mitglied kann jede volljährige natürliche Person werden.

2.       

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand zu richten. Über diesen entscheidet der geschäftsführende Vorstand per Beschluss.

$ 4           Mitgliedsbeiträge

1.       

Es sind Mitgliedsbeiträge zu leisten.

2.       

Über die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Beitrag wird zum Fälligkeitstermin eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung sowie Änderungen der Anschrift und/oder der Emailadresse unverzüglich mitzuteilen. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, hat das Mitglied dem Verein den entstandenen finanziellen Schaden (insbesondere Rücklastschriftkosten) zu erstatten.

3.       

Freiwillige höhere Spenden oder Sachzuwendungen dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Über alle Spenden werden auf Anfrage Quittungen ausgestellt.

$ 5           Beendigung der Mitgliedschaft

1.       

Die Mitgliedschaft endet durch

  • Tod
  • Austritt
  • Ausschluss
  • Auflösung des Vereins.

2.       

Der Austritt kann nur schriftlich, mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresschluss, gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

3.       

Soweit ein Mitglied grob gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstoßen hat oder trotz zweifacher Mahnung den fälligen Mitgliedsbeitrag nicht zahlt, kann ein Ausschluss des betroffenen Mitglieds durch mehrheitlichen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes erfolgen.

Vor der Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstandes ist dem betroffenen Mitglied innerhalb eines Monats Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand zu rechtfertigen. Gegen den Ausschlussbeschluss des geschäftsführenden Vorstandes steht dem betroffenen Mitglied das Recht der Berufung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang des Ausschlussbeschlusses bei dem geschäftsführenden Vorstand eingelegt werden. Über eine fristgerecht eingelegte Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.

$ 6           Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand i. S. d. § 26 BGB
  • der erweiterte (= geschäftsführende) Vorstand
  • die Mitgliederversammlung

$ 7           Zusammensetzung und Aufgaben des Vorstandes i. S. d. § 26 BGB

1.       

Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB besteht aus:

  • der/die 1. Vorsitzenden
  • der/die 2. Vorsitzenden.

2.       

Mitglieder des Personals der Kindertagesstätten „Kitzelstein“/“Vogelnest“ sowie Mitglieder der Gemeindevertretung sind von der Position des/der 1. oder 2. Vorsitzenden ausgeschlossen.

3.       

Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.

4.       

Der /die 2. Vorsitzende handelt im Innenverhältnis nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes i. S. d. § 26 BGB ist in der Weise beschränkt, dass er zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten, welche den Verein in Höhe von mehr als

€ 300,– verpflichten, nur befugt ist, wenn er insoweit durch Beschluss des erweiterten Vorstandes zum Abschluss dieses Rechtsgeschäftes beauftragt wurde.

5.       

Der/die 1. Vorsitzende führt den Vorsitz in der Mitgliedersammlung. Soweit der/die 1. Vorsitzende in der Mitgliederversammlung nicht anwesend ist, wird der Vorsitz von dem/der 2. Vorsitzenden übernommen.

Soweit auch diese/dieser abwesend ist, übernimmt ein/eine von der Mitgliederversammlung gewählte/r Versammlungsleiter/in den Vorsitz der Mitgliederversammlung.

$ 8           Zusammensetzung und Aufgaben des erweiterten Vorstandes

1.       

Der erweiterte Vorstand umfasst, neben den unter § 7 benannten Vorsitzenden, folgende Personen:

  • einen Kassenführer/eine Kassenführerin
  • einen Schriftführer/eine Schriftführerin
  • als Beisitzer: ein Mitglied der Kindertagesstätte „Kitzelstein“
  • als Beisitzer: ein Mitglied der Kindertagesstätte „Vogelnest“
  • als Beisitzer: ein Mitglied des Trägers

2.       

Der erweiterte Vorstand wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden Gäste zu den Vorstandssitzungen einzuladen und mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen zu lassen

3.       

Der erweiterte Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und wird insoweit im Folgenden auch als geschäftsführender Vorstand bezeichnet. Die Geschäftsführung hat unentgeltlich und im Sinne der Satzung zu erfolgen. Die Mitglieder des Vorstandes haben nach Absprache mit dem Vorstand und nach Vorlage der Belege jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer für den Verein geleisteten Auslagen.

4.       

Ist eine Willenserklärung dem Verein gegenüber abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.

5.       

Der geschäftsführende Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder zuzüglich des 1. oder 2. Vorsitzenden anwesend sind. Seine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem Protokoll festgehalten, das von dem/der Vorsitzenden sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

6.       

Der geschäftsführende Vorstand hat eine fortlaufend zu aktualisierende Mitgliederkartei zu führen.

7.       

Der Kassenführer/die Kassenführerin richtet gemeinsam mit dem/der 1. oder dem/der 2. Vorsitzenden ein Vereinskonto ein. Verfügungen über das Konto dürfen nur von dem Kassenführer/der Kassenführerin gemeinsam mit dem/der 1. oder dem/der 2. Vorsitzenden getroffen werden.

Über Einnahmen und Ausgaben sind seitens des Kassenführers/der Kassenführerin ordnungsgemäße fortlaufende Aufzeichnungen zu führen. Die Kasse ist von zwei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören, vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung zu prüfen.

8.       

In der jährlichen Mitgliederversammlung hat der geschäftsführende Vorstand über das vorangegangene Geschäftsjahr durch Abgabe des Tätigkeitsberichts sowie der Jahresabrechnungzu berichten. Erteilt die Mitgliederversammlung dem Vorstand Entlastung, billigt diese die Geschäftsführung als ordnungsgemäß.

9.       

Der erweiterte Vorstand ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich. Er ist verpflichtet, stets im Sinne dieser Satzung, insbesondere unter Berücksichtigung des § 2 der Satzung, zu handeln.

$ 9           Amtsdauer und Wahl des Vorstandes

1.       

Der 1. Vorsitzende, Schriftführer und Beisitzer („Kindertagesstätte Vogelnest“) werden für 2 Jahre gewählt (Gerades Jahr).

Bei der Gründungssitzung werden der 2.Vorsitzende, Kassenführer, Beisitzer (Träger) und Beisitzer (Kindertagesstätte „Kitzelstein“) einmalig für ein Jahr gewählt; in den nächsten Jahren immer auf 2 Jahre gewählt (ungerades Jahr).

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Das erste Geschäftsjahr endet am 31.12.2015. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.

2.       

Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Sofern alle Versammlungsmitglieder damit einverstanden sind, kann die Wahl offen z. B. durch Handzeichen, durchgeführt werden. Die Wahl kann elektronisch während einer Online Versammlung durchgeführt werden.

3.       

Der geschäftsführende Vorstand soll in jedem Jahr mindestens einmal zusammentreffen. Dies kann ebenfalls in einer Online Versammlung geschehen.

4.       

Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern kann sich der Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch Vorstandsbeschluss aus den Reihen seiner Mitglieder ergänzen.

$ 10     Mitgliederversammlung

1.       

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Mitgliedern des Vereins zusammen.

Auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstands können Gäste ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

2.       

Die Mitgliederversammlung ist von dem geschäftsführenden Vorstand mindestens einmal jährlich einzuberufen (= Jahreshauptversammlung). Es besteht die Möglichkeit, die Mitgliederversammlung online durchzuführen (Einzelheiten hierzu siehe ($ 12 Online Versammlung). Sämtliche Mitglieder des Vereins sind mit einer Frist von mindestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung unter Mitteilung des Ortes, der Zeit und der Tagesordnung zu laden.

Die Ladung erfolgt durch Veröffentlichung in der regionalen Zeitung „Rhein-Selz aktuell“ oder durch elektronische Datenübertragung oder Veröffentlichung auf der Homepage www.foerderverein-kitas-mommenheim.de.

Anträge von Mitgliedern sind auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei dem geschäftsführenden Vorstand vorliegen.

Der geschäftsführende Vorstand hat sämtliche, nach Versendung der Ladung mit Tagesordnung fristgerecht von den Mitgliedern eingereichte, Anträge zur Tagesordnung den Mitgliedern mindestens 1 Woche vor der Mitgliederversammlung mitzuteilen.

3.       

Zusätzliche außerordentliche Mitgliederversammlungen sind innerhalb von 6 Wochen nach Eintragseingang durch den geschäftsführenden Vorstand einzuberufen, wenn es von einem Viertel der Mitglieder beantragt wird. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist in gleicher Weise einzuberufen wie eine ordentliche.

4.       

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Auch die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder durchgeführt.

5.       

Eine Änderung der Satzung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

Über den Antrag auf Änderung der Vereinssatzung ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der eingeschriebenen Mitglieder anwesend ist. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so muss der Vorstand innerhalb eines Monats eine weitere Mitgliederversammlung mit dergleichen Tagesordnung einberufen. Diese Mitgliederversammlung kann eine Satzungsänderung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Stimmen beschließen.

Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand mit drei Viertel Stimmenmehrheit abberufen.

6.       

Sofern kein Versammlungsmitglied widerspricht, können Wahlen und Beschlüsse auch durch offene Abstimmung (z. B. durch Handzeichen) durch- bzw. herbeigeführt werden.

7.       

Bei den Abstimmungen sind Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, wie nicht erschienene Mitglieder zu behandeln.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich aufzuzeichnen und von dem/der 1. oder 2. Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäftes mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreites zwischen ihm und dem Verein betrifft.

$ 11     Aufgaben der Mitgliederversammlung

1.       

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Kassenprüfer.

2.       

Die Mitgliederversammlung beschließt unter Leitung des/der Vorsitzenden über:

  • die Entlastung des Vorstands nach vorherigem Geschäftsbericht und Bericht der Kassenprüfer
  • die Änderung der Satzung
  • Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Die Auflösung des Vereins

$ 12     Online Versammlung

Jedes Organ des Vereins kann seine Versammlung im Internet als Online-Versammlung durchführen. Es ist sicherzustellen, dass eine Teilnahme mit gängigen Programmen (Webbrowser, E-Mail-Client, Konferenzsoftware …) möglich ist.

Wird zu einer Online-Versammlung eingeladen, muss die Einladung neben der Tagesord­nung auch die Internetadresse (URL) und die Zugangsdaten zur Online-Versammlung enthalten. Auf dieser Website wird auch die Art und Weise der technischen Durchführung beschrieben.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich innerhalb der festgelegten Gruppe von Teilnehmern, wobei die Identifizierung der Teilnehmer zweifelsfrei erfolgen muss. Es findet eine strenge Zugangskontrolle statt: Sämtliche teilnahmeberechtigten Personen erhalten zu diesem Zwecke die Zugangsberechtigungsdaten sowie ein änderbares Passwort, das nicht für andere Zwecke verwendet werden darf. Die Mitglieder verpflichten sich, die Legitimationsdaten und das Passwort keinem Dritten zugänglich zu machen und unter strengem Verschluss zu halten. Die Anmeldung zur Online-Versammlung weist den Berechtigten als Teilnehmer aus.

Während der Online-Mitgliederversammlung sind Abstimmungen möglich. In wichtigen Fragen erfolgen Abstimmungen unter Nutzung geeigneter technischer Mittel wie Online-Formularen. Diese Formulare müssen enthalten:

  • den Antrag, über den abgestimmt werden soll,
  • das Ende des Abstimmungszeitraums,
  • mit allen Wahlmöglichkeiten und „Enthaltung“ gekennzeichnete Felder, welche zur Stimmabgabe angeklickt werden können,
  • weitere Felder für die personenbezogenen Daten, Zugangsberechtigungsdaten und Passwörter zur Identifizierung und Legitimierung der stimmberechtigten Mitglieder, falls die Identifizierung und Legitimierung nicht bereits durch andere technische Maßnahmen geprüft wurde,
  • den Zeitpunkt der Absendung.

Der Vorstand hat für die technisch einwandfreie Durchführung der Online-Versammlung Sorge zu tragen.

$ 13     Auflösung des Vereins

1.       

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Über den Antrag auf Auflösung des Vereins ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel der eingeschriebenen Mitglieder anwesend sind. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so muss der Vorstand innerhalb eines Monats eine weitere Mitgliederversammlung mit dergleichen Tagesordnung einberufen.

Diese Mitgliederversammlung kann eine Auflösung des Vereins ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmen beschließen.

2.       

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt ein etwaiges Vermögen des Vereins an die Ortsgemeinde, Mommenheim, die es unmittelbar und ausschließlich für die in § 2 der Satzung bezeichneten Zwecke zu verwenden hat.

Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 1.12.2014 beschlossen.

Geändert von der Mitgliederversammlung am 11.03.2021

Wie können Sie uns unterstützen?

Hände Freundschaft

Liebe Eltern und Angehörige,

Ihr Kind besucht eine Mommenheimer Kindertagesstätte.  Aus diesem Grund möchten wir Ihnen den noch relativ „jungen“ Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten e.V. vorstellen:

Welchen Zweck hat der Verein?

Unser Verein dient der ideellen und materiellen Förderung der Kindertagesstätten „Kitzelstein“ und „Vogelnest“. Hierzu zählen Projekte und Unterstützungsmaßnahmen insbesondere zur Förderung unserer Kinder in ihrer geistigen und sozialen Entwicklung. Mit den Einnahmen, die der Verein erzielt, sollen Feste und Feiern sowie Verschönerungen der Inneneinrichtung und des Außengeländes der Mommenheimer Kindertagesstätten unterstützt werden.

Welche Projekte konnte der Verein unterstützen?

Mit den Einnahmen des Vereins konnten beispielsweise folgende Projekte realisiert werden:

  • Anschaffung eines Leuchttisches,
  • Bau eines Hochbeetes,
  • Anschaffung eines Weidentipis,
  • Anschaffung eines Sonnensegels,
  • Bau eines Fußballplatzes,
  • Anschaffung eines Wellenrecks,
  • Bereitstellung und Betreuung von Computern in der Lernwerkstatt.

Wie finanziert sich der Verein?

Der Förderverein „lebt“ einerseits durch die aktive Unterstützung seiner Mitglieder, andererseits durch Spenden. Bei diversen Veranstaltungen sammeln beispielsweise die Elternausschüsse der Kitas Spenden. Zudem organisiert der Förderverein zwei Mal im Jahr einen Kindersachenbasar. Der Erlös aus Standgebühren und Kuchenverkauf geht in vollem Umfang an den Förderverein. Das Basarteam freut sich dabei über zahlreiche helfende Hände.

Wie können Sie den Verein unterstützen?

Sie können durch Ihre Mitgliedschaft dazu beitragen, dass wir weiter Projekte und Anschaffungen in den Kitas durchführen können. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 10,- € pro Jahr.

Wenn Sie die Kitas durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen möchten, können Sie einfach den Mitgliedsantrag ausfüllen und in einer der beiden Kitas abgeben. Sie müssen dafür kein Kind in der Kita haben.

Den Mitgliedsantrag können Sie hier herunterladen: Download

Sie können die Kitas auch ohne Beitritt unterstützen. Der Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten stellt Ihnen gerne für Ihre Zuwendungen (auch Sachspenden) Spendenquittungen aus. Unsere Kontonummer lautet:

IBAN: DE65 5509 1200 0025 3278 02

BIC: GENODE61AZY

Volksbank Alzey-Worms eG

Für alle Fragen rund um den Förderverein können Sie uns gerne ansprechen. Als Ansprechpartner steht der Vorstand gerne zur Verfügung:

Wir wünschen Ihrem Kind eine schöne Zeit in den Mommenheimer Kindertagesstätten.

Ihr

Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten e.V.

Absage des Herbstbasars

Absage

Liebe Basar-Teilnehmer und -Interessierte,

leider müssen wir nach dem Frühjahrsbasar auch den Herbstbasar absagen. Die aktuellen Vorgaben erlauben es uns leider noch nicht, diese Veranstaltung in der von uns benötigten Form durchzuführen.

Wir hoffen, dass wir nächstes Jahr unseren Basar wieder stattfinden lassen können.

Ihr Basarteam des Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten e. V.

Frühjahrsbasar wurde abgesagt

leider müssen wir aufgrund der aktuellen Situation rund um COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) unseren Basar am 15.3.2020 absagen.

Wir haben intensiv diskutiert, sind aber zu dem Schluss gekommen, dass die Absage zum jetzigen Zeitpunkt die bessere Entscheidung ist.

Wir versuchen im Moment, einen Ersatztermin Ende April, Anfang Mai zu bekommen. Sobald wir hier Informationen haben, werden wir Ihnen Bescheid sagen.

Die bereits bezahlten Tische werden in den nächsten Tagen erstattet.

Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten e. V.

Herbst-/Winterbasar 2019

Der Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten veranstaltet am Sonntag, den 01.09.2019 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr einen Herbst-/Winterbasar für Selbstverkäufer sowie einen Abgabebasar.  Einlass für Schwangere ist um 13:30 Uhr.

Der Basar findet in der Gemeindehalle Mommenheim (Am Sportfeld 1, 55278 Mommenheim) statt. Angeboten werden gut erhaltene Baby-, Kinder- und Umstandsmoden sowie Spielsachen und kleinere Fahrzeuge.

Ein Tisch für den Selbstverkäuferbasar kostet 5,- € und einen selbstgebackenen Kuchen.

Die Teilnahme am Abgabebasar kostet 3,50 €. Außerdem erhebt der Förderverein eine Umsatzprovision von 10 % der erzielten Verkaufserlöses.

Hier können Sie einen Tisch für den Selbstverkäuferbasar reservieren.

Hier können Sie eine Liste für den Abgabebasar reservieren.

Frühjahr-/Sommerbasar 2019

Der Förderverein der Mommenheimer Kindertagesstätten veranstaltet am Sonntag, den 10.03.2019 in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr einen Herbst-/Winterbasar für Selbstverkäufer sowie einen Abgabebasar.  Einlass für Schwangere ist um 13:30 Uhr.

Der Basar findet in der Gemeindehalle Mommenheim (Am Sportfeld 1, 55278 Mommenheim) statt. Angeboten werden gut erhaltene Baby-, Kinder- und Umstandsmoden sowie Spielsachen und kleinere Fahrzeuge.

Ein Tisch für den Selbstverkäuferbasar kostet 5,- € und einen selbstgebackenen Kuchen.

Die Teilnahme am Abgabebasar kostet 3,50 €. Außerdem erhebt der Förderverein eine Umsatzprovision von 10 % der erzielten Verkaufserlöses.

Hier können Sie einen Tisch für den Selbstverkäuferbasar reservieren.

Hier können Sie eine Liste für den Abgabebasar reservieren.